Barrierefrei

          Barrierefreiheit                 um was geht es?

 Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweite Standard für barrierefreies Internet. Die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) basiert auf den WCAG. Basis der Richtlinien bilden vier Prinzipien, die wir anhand von Beispielen kurz erläutern:

Warum barrierefreies Internet


Barrierefreies Internet ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, den gleichen berechtigten Zugang zum Internet haben. Es geht darum, digitale Inhalte und Websites so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen diese ohne Barrieren nutzen können.

Es gibt verschiedene Gründe, warum barrierefreies Internet von großer Bedeutung ist:

Inklusion: Barrierefreies Internet ermöglicht Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am digitalen Leben. Es ist wichtig, dass sie auf Informationen, Dienstleistungen und Funktionen im Internet zugreifen können, um Chancengleichheit und aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben zu gewährleisten.

Alternde Bevölkerung: Mit dem demografischen Wandel steigt auch die Zahl älterer Menschen, die das Internet nutzen. Barrierefreiheit stellt sicher, dass diese Menschen digitale Inhalte problemlos lesen, verstehen und lernen können.

Einhaltung rechtlicher Vorschriften: In vielen Ländern gibt es Gesetze und Vorschriften, die die Barrierefreiheit von digitalen Inhalten und Websites vorschreiben. Durch die Bereitstellung von barrierefreiem Internet können Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Verbesserte Benutzererfahrung: Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Behinderungen das Internet nutzen können, sondern auch, dass die Benutzererfahrung für alle Nutzer verbessert wird. Eine gut gestaltete barrierefreie Website ist in der Regel intuitiver, benutzerfreundlicher und ermöglicht ein effizientes Navigieren durch die Inhalte.

Insgesamt trägt barrierefreies barrierefreies Internet zu einer gerechteren und inklusiveren digitalen Gesellschaft bei. Es ist eine ethische Verpflichtung, digitale Inhalte und Websites so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind.


Barrierefreies Internet für Kommunen und soziale Organisationen

Barrierefreies Internet für Kommunen und soziale Organisationen. Mit der EU-Richtlinie 2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ werden barrierefreie Internetangebote für Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen zukünftig zur Pflicht.

Gesetzgebung und
Standards

Der weltweite Standard für barrierefreies Internet wird in Deutschland durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung umgesetzt. 
Mehr dazu →

Wer profitiert von Barrierefreiheit?

 
Rheuma, eine Seheinschränkung oder die Schwierigkeit, unübersichtliche Webseiten zu erfassen – vielen Menschen nutzt eine gute Zugänglichkeit. 
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 Vorteile von barrierefreiem Internet

Sechs gute Argumente für Barrierefreiheit. Dass barrierefreie Webangebote gut in Suchmaschinen gefunden werden, ist nur eines davon. 
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  Wie wird Ihre Webseite barrierefrei?

  • Wir testen Ihre bestehende Internetseite auf Barrierefreiheit nach WCAG. (Im aktiven Zustand der Webseite möglich).
  • Wir entwickeln für Sie eine neue barrierefreie Website.


Unsere Leistungen rund um barrierefreie Internetseiten

  • Kostenlose Erstberatung
  • Kostenloser Schnelltest
  • Analyse nach WCAG 2.1 & BITV
  • Konzeption, Design & Programmierung
  • Erstellung barrierefreier PDFs
  • Schulung für Redakteure
  • Seminare & Vorträge zur Sensibilisierung


                             Zeit und Fristen

 Informationen...

...zur Verordnung von Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) finden Sie rechts. Betätigen Sie den Link zum Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz


BIS 09/ 2019
Umsetzung für "neue" Webseiten
Alle kommunalen Webseiten, die seit 09/2018 erstellt wurden müssen barrierefrei sein.
BIS 09/ 2020
Umsetzung bestehender Webauftritte
Alle kommunalen Webseiten, die vor 09/2018 erstellt wurden müssen barrierefrei sein.
BIS 06/ 2021
Umsetzung für Apps
Apps müssen barrierefrei sein, unabhängig vom Erstellungsdatum.
Darum geht esIn aller Kürze..!!
Wahrnehmbarkeit
Jeder Kunde ist einzigartig. Deshalb passen wir unser Angebot genau Ihren Anforderungen an. Egal, ob es sich um eine kleinen Strategieentwurf oder eine umfassende Planung handelt, wir nehmen uns für Sie Zeit. 
Bedienbarkeit
 Viele Menschen mit eingeschränkter Handmobilität können die Maus nicht nutzen oder benötigen spezielle Tastaturen. Für sie, wie auch für blinde Menschen muss eine Website über die Tastatur bedienbar sein. Außerdem sollten Nutzer in der Navigation unterstützt werden, z.B. durch aussagekräftige Seitentitel und Linktexte.
Verständlichkeit
 Hier greift Barrierefreiheit und Usability ineinander. Eine konsistente Navigation, einen vorhersehbaren Aufbau der Seiten, gut beschriftete Formularfelder oder Hilfestellung bei Eingabefehlern tragen zur Verständlichkeit einer Website bei.
Robustheit
 Inhalte müssen von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien interpretierbar sein. Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein valider HTML-Code.
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